Der erste SChritt zum Motorradführerschein mit Behinderung
Verkehrsmedizinisches Gutachten
Wichtig für Führerscheinneulinge und bestehende Führerscheinbesitzer
Darf ich ein Motorrad
mit einer Behinderung fahren?
Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer, aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes, die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser Verkehrsteilnehmer einer medizinischen Eignungsprüfung unterziehen. (Paragraph 11 FeV). Eventuell ist auch ein Medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig!
medizinische Begutachtung
Ärzte / Kliniken
Ärzte/Kliniken die eine verkehrsmedizinische Qualifikation haben, auf den Gebieten:
medizinische Begutachtung, um mit einer Behinderung Motorradfahren zu können.
Fehlt ein Verkehrsmediziner? Dann sendet uns eine Nachricht.
Dr. med. Martin Hütter
NRW – 41065 Mönchengladbach, Johannes-Büchner-Str. 8
Facharzt für Allgemeinmedizin
Fachkunde Arbeits- / Verkehrsmedizin
Tel.: 02161 5666111 – Fax: 02161 5666113
Horst-Joachim Berodt
Hamburg – 20359 Hamburg, Millerntorplatz 1
Orthopäde mit der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin, Verkehrsmedizinische Begutachtung
Tel. 040 303885822 · Fax 08362-12-3030
Fahreignungszentrum Allgäu
Bayern – 87629 Hopfen am See/Füssen, Höhenstr. 56
Können Sie als Patient schon wieder Motorrad fahren?
Die Experten klären Ihre Fahreignung und organisieren in Kooperation mit Fahrschulen und dem TÜV Süd Fahrstunden und Testfahrten.
Sekretariat (vormittags): Ingrid Gohlke
Tel. 08362-12-1047 · Fax 08362-12-3030
ingrid.gohlke@fachklinik-enzensberg.de